MÖBEL SCHOTT informiert über die Mehrwertsteuer-Senkung

Bei uns profitieren Sie zu 100% von der Senkung!
In allen Bereichen: Küchen, Badmöbel, Möbel, Gartenmöbel+ Grills, Deko- und Haushaltswaren, Accessoires und vieles mehr!Wir möchten unseren Kunden größtmögliche Transparenz verschaffen und informieren Sie hier über unsere interne Regelung, die Sie in ähnlicher Form auch von anderen Möbelhändlern erwarten sollten. Da der Aufwand einer Preis-Umzeichnung so immens groß und nicht wirtschaftlich wäre haben wir uns entschlossen, für den kurzen Zeitraum dieser Änderung mit den aktuellen Preisen und mit entsprechenden Nachlässen zu arbeiten und nicht tausende Artikel manuell umzuzeichnen.

Wann gilt die Mehrwertsteuer-Senkung für mich?

Bereits vor dem 1.07.2020 können Möbel, Küchen, Grills zum MwSt.-Vorteil bestellt werden. Da unsere Produkte meist längere Lieferzeiten haben, werden diese erst nach dem 1.07.2020 ausgeliefert und somit mit 16% besteuert. Wenn Sie einen Kaufvertrag mit 19% haben, wird dieser bei Rechnungsstellung in der 2. Jahreshälfte automatisch auf 16% umgestellt und entsprechend verrechnet.

Boutiqueartikel, Accessoires, Haushaltswaren, Gewürze usw. werden ab dem 1.07. bis einschl. 31.12. mit 16% bzw. 5% (Bsp. Gewürze) versteuert. Das bedeutet für Sie, dass die MwSt.-Differenz direkt beim Bezahlen an der Kasse abgezogen wird. Dies können Sie anhand Ihres Kassenbons jederzeit nachprüfen.

Allgemeine Info: Generell gilt als Besteuerungsgrundlage für den Möbelhandel das Datum der Leistungserbringung, also an dem die Ware geliefert und (so ist es bei uns) auch berechnet wurde.

Ware, die Ende des Jahres (November, Dezember) bestellt aber erst 2021 geliefert wird (Lieferzeit, Baufortschritt), wird wieder mit 19% versteuert, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragserstellung noch die 16% galten und diese auch auf dem Auftrag standen. Aber wir haben uns dazu entschlossen, um auch keine Verwirrung zu erzeugen, bis einschließlich 31.12.2020 die MwSt.-Senkung beizubehalten und in vollem Umfang an unsere Kunden weiter zu geben.


Wie ist das mit Anzahlungen?

Wenn Sie bereits vor dem 1.07.2020 eine Anzahlung geleistet haben und die Lieferung erst in der 2. Jahreshälfte erfolgt, so wird die mit 19% versteuerte Anzahlung in unserem System automatisch auf die 16% umgerechnet und auf der
Gesamtrechnung mit 16% ausgewiesen. Die MwSt.-Differenz wird vom Restzahlungsbetrag abgezogen. Auch hier profitieren Sie also in vollem Umfang von der MwSt.-Senkung.

Wenn Sie Ende 2020 etwas bestellen und dafür eine Anzahlung leisten, ziehen wir Ihnen, auch wenn ab 2021 wieder die 19% gelten und angesetzt werden müssten, den MwSt.-Vorteil vom Gesamtbetrag ab.


Wieviel spare ich denn überhaupt?

Effektiv beträgt der Vorteil für den Endverbraucher keine 3% (oder 2% bei Lebensmitteln & Co.), sondern ca. 2,5% (bzw. 1,8% Lebensmittel) auf den Verkaufspreis bezogen. Die Differenz von 3% besteht zwischen den beiden MwSt.-Sätzen von 16% und 19%. Bei der prozentualen Errechnung muss allerdings der Gesamtwert, als Beispiel von 119,- € zu 116 ,- € zugrunde gelegt werden.


Sonderfälle

Es gibt natürlich in der Übergangszeit einige Sonderfälle, die eventuell anders behandelt werden müssen.
Hierfür kontaktieren Sie uns bitte, um dies individuell mit uns abzustimmen.


Transparenz

Größtmögliche Transparenz ist uns absolut wichtig und so können Sie jeden Vorgang bei uns bis ins Detail nachvollziehen.

 

Ihr Team von MÖBEL SCHOTT

 

Mehrwertsteuer-Senkung auch in unserer Filiale DAS BETT

Die Mehrwertsteuer-Senkung erhalten Sie selbstverständlich auch in unserer Filiale DAS BETT, Spiegelstr.15-17  in Würzburg,
Ihrem Spezialistenfür naturgesundes Wohnen, Sitzen und Schlafen.