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Hallo Juli … hallo Mehrwertsteuer-Senkung

Die erste Hälfte des Jahres 2020 ist vorbei: Haben Sie auch das Gefühl, dass die letzten Monate wie im Flug vorbeigegangen sind? Einen großen Anteil daran hatte sicherlich die Corona-Pandemie, die zwar nach wie vor höchst brisant ist, aber die uns in der ersten Jahreshälfte, bedingt durch den Lockdown und die damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen, in ganz besonderem Maße beschäftigt hat. Zwischenzeitlich ist der „neue“ Alltag inklusive der Hygiene- und Abstandsregeln längst zur Normalität geworden und dank den Lockerungen der Corona-Bestimmungen kann man unter bestimmten Voraussetzungen nun auch wieder nach draußen gehen … um beispielsweise zu shoppen. Denn Shopping macht seit wenigen Tagen noch mehr Spaß als zuvor.

Grund hierfür ist die temporäre Mehrwertsteuer-Senkung, welche die Bundesregierung Anfang des letzten Monats erlassen hat, um den Konsum zu fördern und die Wirtschaft infolge der Corona-Pandemie zu unterstützen, und von der selbstverständlich auch Sie, die werten Kund*innen des Möbelhauses SCHOTT in Tauberbischofsheim bei Würzburg, zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 in vollem Umfang und somit zu 100 Prozent profitieren können.

Erfüllen Sie sich jetzt Ihre Möbelträume und profitieren Sie von der Mehrwertsteuer-Senkung

Sollten Sie bereits seit Längerem mit dem Gedanken spielen, sich neu einzurichten, neue Outdoor-Möbel, einen neuen Grill oder eine hochmoderne Küche zu kaufen, die mit allen nur erdenklichen Raffinessen ausgestattet ist – jetzt ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um sich lang gehegte Träume zu erfüllen. Denn es sind weniger die kleinen, sondern vielmehr die größeren Anschaffungen, wie sie in unserem Möbelhaus nahe Würzburg getätigt werden, bei denen sich die Senkung der Umsatzsteuer positiv im Preis niederschlägt.

Bei MÖBEL SCHOTT in der Pestalozziallee 21 in Tauberbischofsheim profitieren Sie in allen Produktbereichen, ganz gleich ob Küchen, Badmöbel, Möbel für Schlafzimmer, Wohnzimmer und Co., Gartenmöbel inklusive Grills, Deko- und Haushaltswaren und nicht zuletzt auch Accessoires, von der temporären Preissenkung. Die wichtigsten Punkte, die Sie beim Shoppen in der zweiten Jahreshälfte im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer-Senkung im Kopf haben sollten, fassen wir Ihnen im Folgenden noch einmal zusammen:

Alle Produkte, die Sie zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 bei MÖBEL SCHOTT kaufen, werden statt mit den üblichen 19 Prozent bzw. sieben Prozent, zum Beispiel bei Gewürzen, mit 16 Prozent bzw. fünf Prozent besteuert. Bitte wundern Sie sich nicht, dass wir die in unserem Sortiment befindlichen Produkte nicht entsprechend ausgezeichnet haben. Um den damit verbundenen Aufwand zu umgehen, haben wir den Entschluss gefasst, Ihnen die Differenz, die sich durch die Mehrwertsteuer-Senkung ergibt, beim Bezahlen an der Kasse auszuzahlen und entsprechend auf dem Kassenbon zu vermerken.

Da als Besteuerungsgrundlage immer die Leistungserbringung zählt und somit der Zeitpunkt, an dem das von Ihnen bestellte Möbelstück oder die Küche bei Ihnen zu Hause eintrifft, können Sie beispielsweise auch beim Kauf von Produkten von der Mehrwertsteuer-Senkung profitieren, die Sie bereits vor einigen Wochen inklusive der konventionellen 19 Prozent Mehrwertsteuer bei uns bestellt haben und deren Liefertermin in der zweiten Jahreshälfte liegt. Hier versteuern wir automatisch mit 16 Prozent.

Im Gegensatz dazu wird Mobiliar, das Sie Ende des Jahres 2020 mit 16 Prozent Mehrwertsteuer bei uns bestellen und das dann schließlich erst im neuen Jahr 2021 bei Ihnen eintrifft, wieder mit 19 Prozent versteuert.

Sollten Sie vor dem 1. Juli ein Produkt bei MÖBEL SCHOTT bestellt haben und dieses bereits inklusive der 19 Prozent Mehrwertsteuer angezahlt haben, dann ziehen wir Ihnen die sich durch die Mehrwertsteuer-Senkung ergebende Differenz der Anzahlung von dem in der zweiten Jahreshälfte zu zahlenden Restbetrag zum Steuervorteil ab. Sollten Sie Ende des Jahres 2020 eine Anzahlung leisten, die mit der temporären Umsatzsteuer von 16 Prozent besteuert ist, so müssen Sie die Differenz der Anzahlung für das in 2021 gelieferte Produkt nicht mehr nachzahlen.

Bei Fragen rund um die Umsatzsteuer-Senkung und Ihrem damit verbundenen Einkauf im Möbelhaus SCHOTT, unweit von Würzburg, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Außerdem können Sie sich in diesem Artikel informieren.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Shopping zum Mehrwertsteuer-Vorteil!

Tags: Möbelhaus Würzburg, Mehrwertsteuer-Senkung