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Homeoffice gemeinsam mit MÖBEL SCHOTT einrichten und Steuervorteile genießen

So kräftezehrend der durch das Coronavirus bedingte Lockdown im März und April dieses Jahres auch war, ein Gutes hatte er für viele Menschen: Zahlreiche Frauen und Männer haben in diesen Wochen, in denen das öffentliche Leben lahmgelegt worden ist, das Homeoffice kennen, schätzen und vor allem auch lieben gelernt. Bis zum heutigen Tag arbeiten Menschen in Deutschland und auf der ganzen Welt von zu Hause aus.

Aber nicht nur viele Arbeitnehmer sind Fans des Homeoffice geworden, sondern auch Arbeitgeber haben sich aufgrund positiver Erfahrungen mit diesem Arbeitsmodell angefreundet. War es doch zunächst eher als Übergangslösung gedacht, ist man nun gewillt, das Arbeiten von zu Hause aus auch dann noch beizubehalten, wenn die Gefahr, die von COVID-19 ausgeht, gebannt ist. Gemäß einer Studie des ifo Instituts (Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V.) ist das zumindest einmal die Überlegung von etwa 54 Prozent der in Deutschland beheimateten Unternehmen.

Ade Küchentisch – hallo Schreibtisch: Auch im Homeoffice sollten Sie rückengesund sitzen und arbeiten

Allen voran Arbeitnehmer, die es gewohnt waren, vom Büro aus zu arbeiten und für die das Homeoffice demnach absolutes Neuland war, haben sich im März zunächst einmal provisorisch am Küchentisch eingerichtet. Viele von ihnen stellten jedoch schnell fest, dass dieser Tisch inklusive der dazugehörigen Stühle alles andere als für acht Stunden sitzen am Tag gemacht ist. Gerade für die Rückengesundheit ist ein ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz mit speziellen Bürotischen und -stühlen von großer Wichtigkeit.

Im Sortiment des Möbelhauses SCHOTT, das in Tauberbischofsheim, ganz in der Nähe der unterfränkischen Domstadt Würzburg, beheimatet ist, haben wir all die Produkte im Sortiment, die berufstätige Frauen und Männer benötigen, um ihr Homeoffice ergonomisch und somit rückengesund einzurichten. Im 2. OG unseres Möbelhauses finden Sie eine Vielzahl an qualitativ hochwertigem Büromobiliar wie zum Beispiel Schreibtische, entsprechende Container, Schränke und Regale, mit denen sich ausreichend Stauraum für Unterlagen, Aktenordner und Co. schaffen lässt und, nicht zu vergessen, natürlich auch Schreibtischstühle, die sich den individuellen körperlichen Gegebenheiten anpassen lassen. Alle Büroprodukte stammen von namhaften Markenherstellern, wie zum Beispiel der Firma Aeris, die allen voran für ihre Sitzmöbel bekannt ist, die aktives, rückengesundes Sitzen am Schreibtisch fördern. Shoppen Sie beispielsweise den Swopper, eine Art Sitzhocker, den 3Dee im Stil eines klassischen Schreibtischstuhls oder viele weitere Büroprodukte für ihr Homeoffice bei MÖBEL SCHOTT in der Pestalozziallee 21 …. und genießen Sie dabei tolle steuerliche Vorteile. Ja, Sie haben richtig gehört: Produkte, die Sie als Arbeitnehmer benötigen, um Ihren Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden einzurichten, können Sie steuerlich geltend machen. Welche Möglichkeiten Ihnen hierfür zur Verfügung stehen und welche Kosten man sich genau vom Staat erstatten lassen kann, möchten wir noch einmal für Sie zusammenfassen.

So können Arbeitnehmer beim Einrichten ihres Homeoffice sparen

Manche Firmen stellen Arbeitnehmern Büromobiliar zur Verfügung, das dann auch, ohne dass man es als geldwerte Leistung versteuern muss, privat genutzt werden kann. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, dann könnten Sie beispielsweise mit Ihrem Chef eine Homeoffice-Unkostenpauschale vereinbaren. Willigt Ihr Arbeitgeber ein, kann er Ihnen infolge für die Anschaffung der von Ihnen präferierten Büroprodukte einen Zuschuss von bis zu 1.500 Euro gewähren, der bis Ende des Jahres 2020 sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei ist.

Ein anderer Weg, den man als Arbeitnehmer gehen kann, um sich die mit der Einrichtung des Homeoffice einhergehenden Kosten erstattet zu lassen, ist der über die sogenannten Werbungskosten in der jährlichen Steuererklärung. Demnach können beispielsweise Schreibtischstühle, die bis zu 800 Euro netto gekostet haben und fast ausschließlich für das Arbeiten von zu Hause aus und somit kaum privat genutzt werden, im Anschaffungsjahr in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden – und zwar ganz gleich, ob man diese in einem eigens hierfür vorgesehenen heimischen Arbeitszimmer oder aber am Küchentisch nutzt. Die Kosten für Stühle, die mehr als 800 Euro gekostet haben, müssen schließlich über die Dauer, in der Sie genutzt werden, hinweg abgeschrieben werden. Und diese Dauer geht mit der behördlich festgelegten Lebensdauer von Büromöbeln, nämlich 13 Jahre, konform. Diese Regelungen gelten übrigens nicht nur für Angestellte, sondern auch für Menschen, die freiberuflich oder selbstständig tätig sind.

Gerade wenn es um Bürostühle geht, welche der Rückengesundheit förderlich sind, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Möglichkeit, mit der man bei der Anschaffung eines solchen Büroprodukts Kosten einsparen kann. Sollten Sie beispielsweise in der Vergangenheit einen Unfall, eine Operation oder einen Bandscheibenvorfall gehabt haben und nun aus medizinischen Gründen beispielsweise auf einen Aktiv-Stuhl von Aeris angewiesen sein, dann können Sie diesen in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen – vorausgesetzt, die Zumutbarkeitsgrenze nach § 33 EStG wird dabei überschritten. Diese wird jeweils abhängig von der persönlichen Lebenssituation angesetzt. So können alleinstehende Frauen und Männer beispielsweise ihrer Gesundheit zuträgliche Bürostühle steuerlich geltend machen, deren Kaufpreis fünf Prozent ihrer Gesamteinkünfte ausmacht.

Gehören auch Sie zu den Menschen, die künftig mehr von zu Hause arbeiten werden und möchten deshalb Ihren heimischen Arbeitsplatz endgültig mit hochwertigen Büroprodukten ausstatten? Dann sind Sie im Möbelhaus SCHOTT in Tauberbischofsheim bei Würzburg an der richtigen Adresse. Richten Sie gemeinsam mit unseren Fachberater*innen Ihr Arbeitszimmer ein und sparen Sie hierbei dank steuerlicher Vorteile Kosten ein. Sollten Sie sich eingehender darüber informieren wollen, welche Möglichkeiten es gibt, um die Einrichtung des Homeoffices von der Steuer abzusetzen, zum Beispiel auch, wenn Sie Arbeitgeber sind und Ihre Mitarbeiter*innen entsprechend ausstatten, dann möchten wir Ihnen die Lektüre des Blogtextes unseres Handelspartners Aeris nahelegen.  

Tags: Möbelhaus Würzburg, Homeoffice, Steuervorteile